Nach wie vor werden in Schleswig-Holstein Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung und Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten subventioniert. Diese Subventionen behindern die Energiewende und stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen des Pariser Abkommens, die Erderhitzung auf 1,5°C zu begrenzen. Appelle an die Landesregierung und den Landtag, derartige Subventionen zu unterlassen oder zu verbieten, wurden bisher ignoriert. Deshalb müssen diese Subventionen, soweit zulässig, über Landesrecht verboten werden.

„Wir wollen, dass Schleswig-Holstein zu einem Leuchtturm für klimaneutrale Wirtschaft wird“, so Dr. Reinhard Knof, Mitinitiator der Volksinitiative. „Deshalb soll das Land keine Wirtschaftsweisen mehr fördern, die nicht dem Ziel der Klimaneutralität bis 2030 entsprechen.“

Sollte die zum Start der Volksinitiative veröffentlichte Gesetzesvorlage erfolgreich in geltendes Recht umgesetzt werden, müssen zukünftig – auch rückwirkend ab 01.06.2020 – alle von diesen Gesetzen erfassten Subventionen unterlassen bzw. zurückgefordert und zurückgezahlt werden.

„Mit unserem Vorstoß wollen wir Planungssicherheit für Unternehmen und andere Subventionsbezieher schaffen. Daher fordern wir den Landtag dazu auf, diese Gesetzesvorlagen zügig in geltendes Recht umzusetzen.“, sagt Knof weiter. „Wir sind uns sicher, dass viele Menschen in Schleswig-Holstein unser Anliegen unterstützen, die Wirtschaft nach der Corona-Krise  klimafreundlich zu fördern.“

Aufgrund der Einschränkungen durch die CORONA-Pandemie ist es derzeit nicht zu verantworten, Straßensammlungen  durchzuführen. Deshalb sollen die Unterstützerunterschriften vorrangig online gesammelt werden. Der Landtag hat dazu vor vier Jahren ein Gesetz beschlossen, das
online-Eintragungen für Volksinitiativen erlaubt. Dieses Gesetz wird jedoch von der Landesregierung nicht umgesetzt, obwohl dieses dem Parlament für Ende 2018 zugesagt worden war.

„Dieser Eingriff in die demokratischen Rechte der Bürger, für die es keine pandemiebedingten Gründe gibt, ist rechtswidrig und wird von uns auf das Schärfste verurteilt.“, so Knof.

Wir werden informieren, sobald online-Eintragungen möglich sind. Vorher werden wir auch auf keine andere Art sammeln.